Wer die begehrte Apple Vision Pro aus dem Ausland nach Deutschland einführt, sieht sich mit strengen Zollkontrollen konfrontiert. Am Berliner Flughafen wurden bereits mehrere Fälle von unangemeldeten Mixed-Reality-Brillen registriert. Die Besitzer müssen die fällige Einfuhrumsatzsteuer nachzahlen – und der Zoll beschlagnahmt die Vision Pro.