30.01.2024 19:00 Uhr, Quelle: Heise

EuGH: Biometrie-Daten Verurteilter dürfen nicht lebenslang gespeichert werden

Die allgemeine Speicherung biometrischer und genetischer Daten strafrechtlich Verurteilter bis zu ihrem Tod verstößt laut dem Gerichtshof gegen EU-Recht.

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