19.12.2023 15:54 Uhr, Quelle: Heise
Artenschutz: Betrieb von Windkraftanlagen darf nachträglich eingeschränkt werden
Um Fledermäuse zu schützen, muss der Betreiber von Windrädern nachträglich eine Betriebsbeschränkung in Kauf nehmen, entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Weiterlesen bei Heise
JustMac.info