19.12.2023 15:54 Uhr, Quelle: Heise

Artenschutz: Betrieb von Windkraftanlagen darf nachträglich eingeschränkt werden

Um Fledermäuse zu schützen, muss der Betreiber von Windrädern nachträglich eine Betriebsbeschränkung in Kauf nehmen, entschied das Bundesverwaltungsgericht.

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