Heute früh empfing das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Öffentlichkeit zur „Urteilsverkündung in Sachen Online-Durchsuchung“. Laut Urteil des Gerichts seien Online-Durchsuchungen demnach prinzipiell zwar erlaubt, jedoch nur im Fall einer existenziellen Bedrohung für ein überragend wichtiges Rechtsgut.