14.12.2023 16:27 Uhr, Quelle: golem
EU-Produkthaftungsrichtlinie: Ausnahmen für freie und quelloffene Software vereinbart
Die EU hat die Vorgaben für die Haftung bei fehlerhaften Produkten überarbeitet. Diese gelten künftig auch für Software und für Onlinehändler. (Verbraucherschutz, Applikationen)
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