Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht: Die Regelung zur heimlichen Online-Durchsuchung im Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalens ist nichtig und der Gesetzgebung sind in Zukunft enge Grenzen gesetzt. Noch immer kann sich die Regierungskoalition zwar auf ein Gesetz einigen, das den Sicherheitsbehörden erlaubt, private Computer