Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelungen des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetzes, das wegen seiner Regelungen zur Online-Durchsuchung für nichtig erklärt wurde, will Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble Online-Durchsuchungen nun "so rasch wie möglich" über das neue BKA-Gesetz einführen.