Das Bundesverfassungsgericht hat die Online-Durchsuchung von Computern grundsätzlich für rechtens erklärt. Der Einsatz von Spionageprogrammen sei unter strengen Auflagen mit dem Grundgesetz vereinbar. Allerdings dürften Ermittler PCs von Verdächtigen nur dann ausspionieren, wenn "eine konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut" wie ein Menschenleben oder den Bestand des Staates bestehe. Darüber hinaus benötigten sie generell eine richterliche Anordnung.