Wie Heise Online berichtet, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Klausel des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz zur Ausforschung von IT-Systemen für verfassungswidrig erklärt. In diesem Zug hat Gericht zudem Bürgern ein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und