Das Bundesverfassungsgericht wird am Mittwoch, dem 27. Februar 2008, sein Urteil über die umstrittene Online-Durchsuchung fällen, die es im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz gibt. Die SPD geht davon aus, dass es kein grundsätzliches Nein gibt - und dann die Möglichkeit zu Online-Durchsuchungen im BKA-Gesetz festschreiben.