Die Stuttgarter Volksbank hätte ihre Videoaufzeichnungen und Kundendaten nicht dafür nutzen dürfen, um einer Kundin nach einer Verschmutzung des Vorraums der Bank durch ihr Kind die entsprechende Reinigung in Rechnung zu stellen. Zu diesem Ergebnis kommt die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich im Baden-Württembergischen Innenministerium.