Weil ein Mitarbeiter in einer privaten WhatsApp-Gruppe den Chef und Kollegen beleidigte, wurde er entlassen. Das war rechtmäßig, erklärte das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil. Ob Inhalte in privaten Chatgruppen tatsächlich vertraulich sind, hängt demnach von der Größe und personellen Zusammensetzung ab.