Wie erst jetzt bekannt wurde, hat das Amtsgericht Berlin Mitte mit Beschluss vom 10. Januar 2008 das Bundesjustizministerium aufgefordert, die Speicherung personenbezogener Daten wie IP-Adresse über die Website des Ministeriums abzustellen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung ordnete das Gericht die Festsetzung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro oder eine ersatzweise Inhaftierung von bis zu sechs Monaten gegen die Dienstherrin Brigitte Zypries an.