Der diplomierte Pädagoge und USK-Gutachter Gerald Jörns hat sich für Golem.de den von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ohne große Ankündigung veränderten Kriterienkatalog über ihre aktuelle Indizierungsspruchpraxis angeschaut. Während bislang vier Punkte im Blickpunkt der Prüfer standen, wurde die Liste der Indizierungsgründe nun ausgeweitet und differenzierter dargestellt - ausgelöst durch die teils unsachliche Diskussion um gewalthaltige Computer- und Videospiele und ihre möglichen Auswirkungen. (Killerspiele)