09.06.2023 18:18 Uhr, Quelle: Heise
Lahmes Internet: Preisminderung schließt Sonderkündigung nicht aus
Ein Kölner Gericht hat gegenüber der Telekom bestätigt: Ist das Internet langsamer als vereinbart, dürfen Kunden das Entgelt herabsetzen oder fristlos kündigen.
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