Am 4. Februar 2008 hat die slowenische EU-Ratspräsidentschaft Vorschläge zur Ausgestaltung einer EU-Patentgerichtsbarkeit vorgelegt. Das dezentralisierte System sieht Gerichte erster Instanz, ein Gericht zweiter Instanz für Berufungen und den Europäischen Gerichtshof als letzte Instanz in Ausnahmefällen vor.