26.05.2023 18:45 Uhr, Quelle: Heise
Oberlandesgericht: Drohnenaufnahmen fallen nicht unter die Panoramafreiheit
Mit einer Drohne erstellte Luftansichten von Kunstwerken dürfen nicht frei verbreitet werden, hat das OLG Hamm geurteilt. Nur die Bodenperspektive sei gedeckt.
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