25.05.2023 14:18 Uhr, Quelle: golem
Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht bei Drohnenaufnahmen
Wer geschützte Werke mit einer Drohne fotografiert, darf die Aufnahmen nicht ohne Zustimmung der Rechteinhaber veröffentlichen. (Urheberrecht, Foto)
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