Airtags und andere GPS-Tacker dürfen nun offiziell im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden. Es gibt einige Bedingungen an die Batterie der Geräte, die von gängigen Modellen aber erfüllt werden.
Das Mitführen von kleinen Trackern wie Apples Airtags oder Samsungs Smarttags im aufgegebenen Gepäck ist nun offiziell erlaubt. Vorher gab es dafür keine eindeutigen Richtlinien, weshalb Airlines hier unterschiedliche Regeln hatten.
Nun hat das Bundesverkehrsministerium allerdings eine Anpassung bei weiterlesen auf t3n.de