Bisher waren Ermittlungsbehörden bei Account-Sperren in den sozialen Netzwerken bei persönlichen Angriffen immer auf die Zustimmung der Betreiber angewiesen. Das soll sich nun ändern. Das Bundesjustizministerium plant derzeit die rechtliche Möglichkeit, entsprechende Zugänge nach Richterbeschluss zumindest temporär zu sperren.