Das deutsche Bundeskartellamt hat entschieden, dass Apple ein „Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ ist – und damit inklusive eigener Tochterunternehmen der erweiterten Missbrauchsaufsicht unterliegt. Seit einer Gesetzesänderung im Januar 2021 kann das Bundeskartellamt derartig eingestuften Konzernen in einem zweistufigen Verfahren wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen. „Apple verfügt über eine marktübergreifende wirtschaftliche Machtposition, die dem […]