06.04.2023 13:09 Uhr, Quelle: Maclife
Bundeskartellamt nimmt Apple ins Visier
Wie das Bundeskartellamt mitteilt, unterliegt Apple der erweiterten Missbrauchsaufsicht des §19a GWB und kann damit Apples Verhaltensweisen überprüfen, um wettbewerbswidriges Verhalten frühzeitig zu unterbinden.
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