Das Urteil ist lang erwartet und im Ergebnis wenig überraschend: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gegen das EU-Recht verstößt. Angewendet wurde das Gesetz aber ohnehin nicht. Nun bestätigte das Bundesverfassungsgericht das Urteil.