Erst mussten Google und Meta dran glauben. Nun knöpft sich das Bundeskartellamt auch Microsoft wegen seiner Marktmacht vor und will prüfen, ob dem Unternehmen „eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt“.
Wie das Bundeskartellamt in einer Pressemitteilung verlauten ließ, hat es am 28. März 2023 ein Verfahren gegen Microsoft eingeleitet. Grundlage des Verfahrens seien die Befugnisse, die das weiterlesen auf t3n.de