22.03.2023 17:18 Uhr, Quelle: golem
Illegale Inhalte: Weitere Vorgaben des NetzDG sind europarechtswidrig
Soziale Netzwerke wie Facebook müssen weitere Vorgaben des NetzDG nicht umsetzen. Das betrifft nun das sogenannte Gegenvorstellungsverfahren. (Netzwerkdurchsetzungsgesetz, Google)
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