Die Energiepreisbremsen sind am 1. März endlich gestartet. Die Entlastung berücksichtigt auch rückwirkend Januar und Februar. Strom- und Gasversorger müssen Sie aktiv informieren, inklusive konkreter Entlastungsbeträge und neuer Abschläge. Das sollten Sie genau prüfen, um nicht zu viel zu zahlen.