17.02.2023 18:54 Uhr, Quelle: Heise
Gängige Praxis zur Handy-Datendurchsuchung bei Flüchtlingen ist rechtswidrig
Bei fehlenden Ausweisen darf das Bundesamt für Migration laut dem Bundesverwaltungsgericht nicht ohne Weiteres die Handys von Asylbewerbern auswerten.
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