Laut einem Gerichtsbeschluss vom 25. Januar muss Infineon einer Klägergemeinschaft von US-Aktionären Einsicht in interne Dokumente gewähren. Die Anleger werfen dem Halbleiterhersteller vor, seinen Aktienkurs durch illegale Absprachen künstlich nach oben getrieben und dem Kapitalmarkt falsche Informationen zugespielt zu haben.