Für Multifunktionsgeräte, die als Drucker, Scanner, Fotokopierer und Faxgerät genutzt werden können, muss eine Urheberrechtsabgabe wie für einen normalen Kopierer entrichtet werden. Das hat der erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden, der unter anderem für das Urheberrecht zuständig ist. (Urheberrecht, Drucker)