Den Ärger kennen viele Angestellte: Der Resturlaub verfällt, wenn man ihn nicht rechtzeitig nimmt. Doch das Streichen ist wohl nur unter besonderen Bedingungen erlaubt. Das dürfte das Bundesarbeitsgericht kommende Woche entscheiden. Angestellte können sich dann jahrealte Ansprüche auszahlen lassen.