Das Landgericht Köln hat seine Entscheidung (Az. 28 O 333/07) vom August 2007 bestätigt, laut der eine Lehrerbenotung im Internet rechtmäßig ist. Im Hauptsacheverfahren (Az. 28 O 318/07) um die Bewertung von Pädagogen auf dem Schüler-Portal Spickmich.de wies das Gericht die Klage einer Lehrerin erneut ab.