Wer durch Testament oder Erbvertrag eine Immobilie zugesprochen bekommt, sollte sich nicht zu früh freuen. Denn das deutsche Erbrecht wartet mit einigen Hürden auf, bevor jemand in das neue Heim einziehen kann. Dazu ein paar Tipps des Münchner Rechtsanwalts Dr. Markus Schuhmann.