Der europäischen Gerichtshof hat sein Urteil im Prozess des spanischen Musikproduzentenverbandes Productores de Músicade España (Promusicae) gegen Telefonica verkündet. Er kommt zu dem Ergebnis (AZ C-275/06), dass es keine europäischen Vorgaben gebe, die Telefongesellschaften einen Auskunftsanspruch bei zivilrechtlichen Urheberrechtsfragen vorschreiben.