Rückschlag für die Musik- und Filmindustrie im Kampf gegen Filesharing-Nutzern. Das höchste europäische Gericht hat die Privatsphäre von Internet-Nutzern aufgewertet. Das Gericht urteilte, die Herausgabe von Nutzerdaten durch einen Provider in einem Zivilprozess sei mit europäischem Recht nicht vereinbar. Die EU-Mitgliedsstaaten können das Urteil in nationales Recht ummünzen. (Tauschbörse, Urheberrecht)