Mit rund 15 Milliarden Euro jährlich ist die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle für Städte und Gemeinden. Doch die aktuelle Praxis der grundsteuerlichen Bewertung hat das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Eigentümer von Grundstücken, Häusern und Wohnungen sind verpflichtet, eine Grundsteuererklärung einzureichen.