18.06.2022 12:54 Uhr, Quelle: golem
Sonderabschreibungen: E-Lastenräder dürfen steuerlich nicht begünstigt werden
Deutschland darf für E-Lastenfahrräder und Elektronutzfahrzeuge keine Regeln für Sonderabschreibungen aufstellen. Die EU hat dies als verbotene Beihilfe eingestuft. (Bundesfinanzministerium)
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