16.06.2022 16:09 Uhr, Quelle: golem
Bundesverfassungsgericht: Journalisten dürfen geleakte Daten nutzen
Der neue Straftatbestand der Datenhehlerei ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts keine Gefahr für den Journalismus. (Gesellschaft für Freiheitsrechte, Internet)
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