Apple gibt niemals Kundendaten an Dritte heraus – es sei denn, das Unternehmen wird dazu durch eine richterliche Anordnung verpflichtet. Wenn Gefahr im Verzug und somit schnelles Handeln erforderlich ist, können Strafverfolger allerdings auch mithilfe sogenannter Notfallanfragen an entsprechende Informationen kommen. Dieses beschleunigte Verfahren machten sich jüngst Hacker zunutze: Sie gaben s