07.04.2022 17:00 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland
EuGH: Kampf gegen Verbrechen rechtfertigt keine Vorratsdatenspeicherung
Das Gericht räumt dem Schutz der Privatsphäre gemäß der Charta der Grundrechte der EU einen höheren Stellenwert ein. Eine allgemeine Vorratsdatenspeicherung hält das Gericht bei Bedrohungen der Nationalen Sicherheit für möglich.
Weiterlesen bei ZDNet Deutschland
JustMac.info