In Hessen darf am Sonntag mit Wahlcomputern von Nedap gewählt werden. Aus formalen Gründen lehnte der Staatsgerichtshof des Landes Hessen einen Antrag des Chaos Computer Clubs ab, der mit einer einstweiligen Verfügung den Einsatz der Wahlcomputer verhindern wollte. Der CCC hat die Unsicherheit der Wahlcomputer mehrfach belegt und kritisiert vor allem eine fehlende Nachprüfbarkeit des Wahlergebnisses, wie sie die Wahl mit Stift und Papier erlaubt.