Apple vs. Ericsson: Jury wird über Höhe der Lizenzgebühren entscheiden
Für so manche technischen Finessen moderner Geräte müssen die Hersteller Lizenzgebühren an andere Unternehmen abführen – Apple stellt da keine Ausnahme dar. So kam es im Jahr 2015 zu einer Abmachung zwischen dem Apple und Ericsson, um 2G-, 3G- sowie 4G-Konnektivität im iPhone verbauen zu können. Berichten zufolge führte Cu