Börsennotierte Unternehmen haben weitreichende Pflichten, Anleger über mögliche Risiken und Gefahren für den Geschäftsbetrieb zu informieren. Dazu zählen nicht nur Gewinnwarnungen, wenn sich die Lage deutlich schlechter als gedacht entwickelt, sondern zudem generelle Offenlegung bestimmter negativer Tendenzen. Wenn nachzuweisen ist, dass derlei Meldung ausblieben, drohen ernsthafte Konsequenzen