27.01.2022 15:00 Uhr, Quelle: golem
Minderungsrecht: Weiter kein Anspruch bei zu niedriger Datenrate
Wer seinem Provider mit 30 Messungen nachweist, dass die Datenrate viel zu niedrig ist, kann dennoch mit ein paar Euro abgespeist werden. (Bundesnetzagentur, Telekom)
Weiterlesen bei golem
JustMac.info