27.01.2022 12:36 Uhr, Quelle: golem
Soziales Netzwerk: Facebook unterliegt am BGH im Streit um Klarnamenpflicht
Facebook darf Pseudonyme nicht zwingend verbieten, das entschied nun der BGH. Allerdings auf alter Rechtsgrundlage. (Klarnamenzwang, Soziales Netz)
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