Ärzt:innen, Rechtsanwält:innen oder andere Geheimnisträger:innen begeben sich aus datenschutzrechtlicher Sicht oft auf ganz dünnes Eis. Und zwar immer dann, wenn sie per E-Mail Dateien versenden, die für ihre Patient:innen, Mandant:innen oder andere Geschäftspartner:innen bestimmt sind. Das Problem dabei: Jedes Mal,