Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz sind seit heute die Rechte für Verbraucher und Verbraucherinnen deutlich erweitert worden. Wenn der Vertragspartner, in der Regel der Internetprovider, eine vertraglich zugesicherte Leistung des Internetzugangs nicht erbringt, können Endkunden und -kundinnen das monatliche Entgelt mindern oder außerordentlich kündigen. Dazu muss eine „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit“ […]