In dem seit 2013 schwelenden Streit um die Frage, ob obligatorische Taschen- und iPhone-Kontrollen zur Arbeitszeit zählen, lenkt Apple ein und bietet einen Vergleich über 30 Millionen US-Dollar an.
Schon im vergangenen Jahr hatte der Oberste Gerichtshof des US-Bundesstaats Kalifornien geurteilt, dass Apple gegen Arbeitsrecht verstoßen hatte. Dabei soll der Verstoß darin bestehen, dass das Unternehmen die Zeit, die Mitarbeitende für das Warten auf und die Durchführung von obligatorischen Kontrollen ihrer Taschen und ihrer Smartphones aufwenden mussten, nicht als Arbeitszeit anrechnen wollteweiterlesen auf t3n.de