Weil Google die Vormachtstellung im Suchmaschinengeschäft ausgenutzt habe, um den eigenen Preisvergleich gegenüber konkurrierenden Anbietern wettbewerbswidrig zu bevorzugen, hatte die EU-Kommission 2017 eine Strafe in Höhe von 2,42 Milliarden Euro verhängt. Das Gericht der EU bestätigte die Entscheidung nun.