Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute entschieden, dass Usenet-Provider nicht für Urherberrechtsverletzungen ihrer Kunden verantwortlich gemacht werden können. Mit ihrem Urteil (Az. I-20 U 95/07) im Prozess des Plattenlabels EMI gegen den Provider United Newsserver hoben die Richter eine einstweilige Verfügung (Az. 12 O 151/07) des Landgerichts Düsseldorf vom 23. Mai 2007 auf. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.