15.01.2008 18:50 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Usenet-Downloads: Provider haften nicht

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute entschieden, dass Usenet-Provider nicht für Urherberrechtsverletzungen ihrer Kunden verantwortlich gemacht werden können. Mit ihrem Urteil (Az. I-20 U 95/07) im Prozess des Plattenlabels EMI gegen den Provider United Newsserver hoben die Richter eine einstweilige Verfügung (Az. 12 O 151/07) des Landgerichts Düsseldorf vom 23. Mai 2007 auf. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

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