12.10.2021 18:45 Uhr, Quelle: Heise
EuGH: Recht auf Reverse Engineering​ zur Fehlerkorrektur
Der rechtmäßige Käufer eines Computerprogramms darf dieses ganz oder teilweise dekompilieren, um Funktionsfehler zu beheben, hat der Gerichtshof entschieden.
Weiterlesen bei Heise
JustMac.info